Die Gemeinde Steinheim am Albuch liegt am nordöstlichen Ende der Schwäbischen Alb am Albuch in dem vor etwa 15 Millionen Jahren durch einen Meteoriteneinschlag entstandenen Steinheimer Becken.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8740 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
89555, 73566
Vorwahl
07329
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Steinheim am Albuch
Hauptstraße 11
89555 Steinheim am Albuch
2. Einwohnermeldeamt Steinheim am Albuch
Hauptstraße 11
89555 Steinheim am Albuch
3. Bauamt Steinheim am Albuch
Hauptstraße 11
89555 Steinheim am Albuch
Gemeinde Steinheim am Albuch – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.